Wir verantworten für Sie in der Realisationsphase:

_ Technische Ausstattung, Bereitstellung von Veranstaltungstechnik

_ Technische Leitung (Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik nach

   VStättVO – Versammlungsstättenverordnung § 39 in Verbindung mit § 40)

_ Abnahme aller technischen Bauten durch Behörden

_ Kontrolle und Koordination aller technischen Gewerke

_ Einhaltung des Meilensteinplanes

_ Sonstige Materialausstattung (Bestuhlung, Dekoration, Floristik etc.)

_ Aufzeichnung und Dokumentation in Ton, Schrift und Bild

 

Wir bündeln Know-how und stellen das gesamte technische Personal vom Lichtdesigner über Stagehands bis hin zum Meister für Veranstaltungstechnik.

 

 

REALISATION