Wir verantworten für Sie in der Realisationsphase:
_ Technische Ausstattung, Bereitstellung von Veranstaltungstechnik
_ Technische Leitung (Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik nach
VStättVO – Versammlungsstättenverordnung § 39 in Verbindung mit § 40)
_ Abnahme aller technischen Bauten durch Behörden
_ Kontrolle und Koordination aller technischen Gewerke
_ Einhaltung des Meilensteinplanes
_ Sonstige Materialausstattung (Bestuhlung, Dekoration, Floristik etc.)
_ Aufzeichnung und Dokumentation in Ton, Schrift und Bild
Wir bündeln Know-how und stellen das gesamte technische Personal vom Lichtdesigner über Stagehands bis hin zum Meister für Veranstaltungstechnik.

